Treppenlift

Ein Treppenlift ist ein praktisches Hilfsmittel für Menschen, die nicht mehr selbstständig die Treppe nutzen können. Ein Treppenlift besteht aus einem Stuhl/ aus einer Plattform und einer Schiene, die an der Innen- oder Außenseite der Treppe angebracht wird.

Die Pflegekasse bezuschusst einen Treppenlift mit bis zu 4.000,00 Euro. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese bei Ihrer Pflegekasse kontinuierlich durch.  






Vorteile eines Treppenlifts

Mehr Sicherheit für Ihre Liebsten


Mehr Mobilität und Unabhängigkeit


Einfache Bedienung


Schnelle und einfache Installation



Schon gewusst? Nach §40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI kann die Pflegekasse ebenfalls einen finanziellen Zuschuss für einen Umzug oder einer Badsarnierung gewähren.