Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung)

Eine schwere Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 3 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 47,5 Punkte (von 100) erreicht. 


Pflegeleistung

Anspruch mit Pflegegrad 3

Pflegegeld

573 Euro monatlich

Pflegesachleistungen

1.432 Euro monatlich

Verhinderungspflege

1.612 Euro jährlich

Kurzzeitpflege

1.774 Euro jährlich

Entlastungsbetrag

125 Euro monatlich

Tages- oder Nachtpflege

1.298 Euro monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 40 Euro monatlich

Technische Pflegehilfsmittel

Anspruch: Ja

Hausnotruf

bis zu 25,50 Euro monatlich

Wohnraumanpassung 

 bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme

Beratungseinsatz

Anspruch: Ja

Pflegekurse für Angehörige

Anspruch: Ja

Pflegeunterstützungsgeld

Anspruch: Ja

Wohngruppenzuschuss

214 Euro monatlich

Digitale Pflegeanwendungen

bis zu 50 Euro monatlich

Vollstationäre Pflege im Heim

1.262 Euro monatlich