Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung)

Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die hilfebedürftige Person mindestens 27 Punkte (von 100) erreicht. 


Pflegeleistung

Anspruch mit Pflegegrad 2

Pflegegeld

332 Euro monatlich

Pflegesachleistungen

761 Euro monatlich

Verhinderungspflege

1.612 Euro jährlich

Kurzzeitpflege

1.774 Euro jährlich

Entlastungsbetrag

125 Euro monatlich

Tages- oder Nachtpflege

689 Euro monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 40 Euro monatlich

Technische Pflegehilfsmittel

Anspruch: Ja

Hausnotruf

bis zu 25,50 Euro monatlich

Wohnraumanpassung

bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme

Beratungseinsatz

Anspruch: Ja

Pflegekurse für Angehörige

Anspruch: Ja

Pflegeunterstützungsgeld

Anspruch: Ja

Wohngruppenzuschuss

214 Euro monatlich

Digitale Pflegeanwendungen

bis zu 50 Euro monatlich

Vollstationäre Pflege im Heim

770 Euro monatlich