Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)

Eine geringe Beeinträchtigung nach Pflegegrad 1 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 12,5 Punkte (von 100) erreicht.

Pflegeleistung

Anspruch mit Pflegegrad 1

Pflegegeld

kein Anspruch

Pflegesachleistungen

kein Anspruch

Verhinderungspflege

kein Anspruch

Kurzzeitpflege

kein Anspruch

Entlastungsbetrag

125 Euro monatlich

Tages- oder Nachtpflege

kein Anspruch

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 40 Euro monatlich

Technische Pflegehilfsmittel

Anspruch: Ja

Hausnotruf

bis zu 25,50 Euro monatlich

Wohnraumanpassung

bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme

Beratungseinsatz

Anspruch: Ja

Pflegekurse für Angehörige

Anspruch: Ja

Pflegeunterstützungsgeld

Anspruch: Ja

Wohngruppenzuschuss

214 Euro monatlich

Digitale Pflegeanwendungen

bis zu 50 Euro monatlich

Vollstationäre Pflege im Heim

125 Euro monatlich