Pflegegrade 1 bis 5 - Welche Leistungen stehen mir zu?
Seit der Änderung des Pflegegesetzes im Jahr 2017 erhalten inzwischen viele Menschen mit einer geringen Pflegebedürftigkeit den Pflegegrad 1, die nach dem alten System keinerlei Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hatten.
Auch wenn einem beim Pflegegrad 1 nicht allen Leistungen im vollem Umfang zur Verfügung stehen, lohnt es sich trotzdem einen Pflegegrad zu beantragen, um einige finanzielle Zuschüsse zu erhalten.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 stehen viele verschiedene finanzielle Zuschüsse von der Pflegekasse zu. Dazu zählen unter anderem Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, sowie Gelder für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. In welcher Höhe die Zuschüsse sind und welche weiteren Leistungen beantragt werden können, erfahren Sie im folgenden Ratgeberbeitrag.